Urteil des Stadtgerichts Frankfurt aufgrund einer gegen den Scherer Hans Ingweiler erhobenen Klage

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 25478  
Laufzeit / Datum
[1559 März 3]
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Aufgrund einer gegen den Scherer Hans Ingweiler erhobenen Klage urteilt das Stadtgericht Frankfurt, daß Georg Eschborns nachgelassene Kinder von dem bei Gericht hinterlegten Geld 102 fl. erhalten sollen. Den Erben des Juden Ber zum Buchsbaum (Baxbaum) werden 36 fl. zugesprochen, 26 fl. soll Gottschalck zum schwarzen Ring bekommen, 30 fl. Meyer zur Leuchte, 77 fl. Isaack zum Einhorn und 8 fl. Gottschalck zum Fisch als Vormund der Kinder des Meir zur Leiter.
Mit Schreiben des Juden Simon zum Einhorn vom 30. Juli 1565 an das Hofgericht Hanau gesandte Abschrift, o.D. und mit dem Vermerk: "publicirt den 3. martii 1565". Die Datierung ergibt sich aus dem Schreiben des Juden Simon zum Einhorn zu Frankfurt an das Hofgericht vom 25. Juli 1566, in dem er das Frankfurter Urteil vom 3. März 1559 erwähnt.

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Urteil des Stadtgerichts Frankfurt aufgrund einer gegen den Scherer Hans Ingweiler erhobenen Klage“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3883_urteil-des-stadtgerichts-frankfurt-aufgrund-einer-gegen-den-scherer-hans-ingweiler-erhobenen-klage> (aufgerufen am 25.11.2025)

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