Besteuerung der Assenheimer Juden durch die Mitherren Hanaus zu Assenheim
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Der Keller zu Windecken berichtet den Befehlhabern zu Hanau, daß er sich mit den Kellern und Befehlhabern der Mitherren zu Assenheim wegen der Schatzung verglichen, ihre Forderung nach einer Besteuerung der Assenheimer Juden aber abgelehnt hat. Darauf wird ihm befohlen, sich auch weiterhin weisungsgemäß zu verhalten und dafür zu sorgen. daß die Juden zu Assenheim nur dem Grafen von Hanau Steuern bezahlen.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau B Nr. 1 Bd. 2 1557 Bl. 50r.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Besteuerung der Assenheimer Juden durch die Mitherren Hanaus zu Assenheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3854_besteuerung-der-assenheimer-juden-durch-die-mitherren-hanaus-zu-assenheim> (aufgerufen am 25.11.2025)
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