Marburg beschließt, um eine Zurechtweisung für die Juden in drei Dörfern der Umgebung zu bitten
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Die Stadt Marburg beschließt, den Landgrafen wegen der Fleischteuerung zu bitten, die Juden zu [Rauisch]Holzhausen und Sichertshausen sowie die Metzger zu Fronhausen anzuweisen, sich beim Schlachten wie auch beim Fleischan- und-verkauf nach den Gebräuchen der Marburger Metzger zu richten.
Archivangaben
Altsignatur
330 Marburg A I, 15.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Marburg beschließt, um eine Zurechtweisung für die Juden in drei Dörfern der Umgebung zu bitten“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3823_marburg-beschliesst-um-eine-zurechtweisung-fuer-die-juden-in-drei-doerfern-der-umgebung-zu-bitten> (aufgerufen am 26.11.2025)
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