Marburg beschließt, um eine Zurechtweisung für die Juden in drei Dörfern der Umgebung zu bitten

HStAM Marburg 1 A Nr. I 15  
Laufzeit / Datum
1554 April 5
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Die Stadt Marburg beschließt, den Landgrafen wegen der Fleischteuerung zu bitten, die Juden zu [Rauisch]Holzhausen und Sichertshausen sowie die Metzger zu Fronhausen anzuweisen, sich beim Schlachten wie auch beim Fleischan- und-verkauf nach den Gebräuchen der Marburger Metzger zu richten.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Marburg beschließt, um eine Zurechtweisung für die Juden in drei Dörfern der Umgebung zu bitten“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3823_marburg-beschliesst-um-eine-zurechtweisung-fuer-die-juden-in-drei-doerfern-der-umgebung-zu-bitten> (aufgerufen am 26.11.2025)

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