Der Jude Simon von Windecken klagt wegen seines Schuldners Engelhen von Bischofsheim

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 2  
Laufzeit / Datum
1553 Dezember 29
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag; laut Randvermerk hat der Jude die Bescheinigung vom Stadtschreiber zu Frankfurt 1#Vgl. Nr. 12871 noch nicht beigebracht

Regest

Der Jude Simon von Windecken klagt vor dem Hofgericht Hanau, daß ihm weiland Engeln Hen von Bischofsheim 13 fl. 2 Schilling und für "ein handtfaßschanck" 2 fl., in summa also 15 fl. 2 Schilling schuldet, für die laut vorgelegter, vom Stadtschreiber zu Windecken abgefaßter Verschreibung der Sohn Hans Bürge ist. Hans schuldet Simon überdies 9 fl. 6 Schilling laut einer ebenfalls vom Stadtschreiber verfaßten Verschreibung. Simon bittet, Hans zur Zahlung der insgesamt 24 fl. 8 Schilling zu veranlassen. Daraufhin werden die Parteien dahin verglichen, daß der Jude seine Forderung auf 18 fl. ermäßigt, die Hans in drei Raten bezahlen soll, 9 fl. zu Fastnacht und je 4 1/2 fl. im Herbst 1554 und 1555. Simon soll im Gerichtsbuch die alte Schuldsumme aus- und die neue eintragen lassen und darüber eine Bescheinigung des Stadtschreibers beibringen. Legt er zudem eine Bescheinigung des Stadtschreibers vor, daß weiland Engelnhen ihm den Schrank für 2 fl. verkauft und diese auch erhalten hat, so soll ihm Engelhens Sohn Caspar den Schrank geben.

Archivangaben

Altsignatur

Protokolle II Hanau B Nr. 1 Bd. 2 Bl. 95r-96r.

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Jude Simon von Windecken klagt wegen seines Schuldners Engelhen von Bischofsheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3818_der-jude-simon-von-windecken-klagt-wegen-seines-schuldners-engelhen-von-bischofsheim> (aufgerufen am 26.11.2025)

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