Hunckeln Krein von Niederissigheim wird verurteilt, dem Juden Salmon 2 fl. 13 Schilling zu zahlen
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Das Hofgericht Hanau entscheidet, daß Hunckeln Krein von Niederissigheim Salmon, dem jungen Juden zu Windecken, aufgrund seines vorgelegten unterschriebenen Zettels bis Weihnachten 2 fl. 13 Schilling bezahlen soll, wobei die 12 Ellen halb werken, halb flachsenes Tuch mit berechnet sind.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau B Nr. 1 Bd. 1 Bl. 201r.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hunckeln Krein von Niederissigheim wird verurteilt, dem Juden Salmon 2 fl. 13 Schilling zu zahlen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3796_hunckeln-krein-von-niederissigheim-wird-verurteilt-dem-juden-salmon-2-fl-13-schilling-zu-zahlen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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