Ausweisung der Jüdin Rischle aus Rumpenheim
Stückangaben
Regest
Kunigunde von Hutten und Margreta von Reifenberg verwenden sich bei der Kanzlei Hanau mit Schreiben vom 16. Oktober für die alte Jüdin Rischle zu Rumpenheim, der, nachdem sie mehr als vierzig Jahre dort gewohnt hat, der Abzug binnen Monatsfrist befohlen wurde. Rischle selbst verwahrt sich in einer Supplik gegen den Vorwurf, sich heimlich eingeschlichen zu haben und erklärt, daß ihr Vater Simon, der vor vierzig Jahren in Hanau gewohnt hat, wo er auch gestorben ist, sie nebst Mann und Kindern eingebürgert hat. Ihr Mann Natan, der sie vor kurzem verlassen und um den größten Teil ihres Vermögens gebracht hat, besaß darüber einen Stättigkeitsbrief des verstorbenen Grafen Philipp von Hanau. Darauf antworten die hanauischen Befehlhaber am 23. Oktober, daß sie zwar weisungsgemäß auf dem Abzug der Jüdin bestehen müssen, ihr aber die gesetzte Frist um einige Tage verlängert werden soll, damit sie nicht übereilt aufbrechen muß.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 25963 Bl. 1-3; Protokolle II Hanau A Nr. 2a Bd. 7/1 Bl. 141r.
Arcinsys-ID
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Ausweisung der Jüdin Rischle aus Rumpenheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3741_ausweisung-der-juedin-rischle-aus-rumpenheim> (aufgerufen am 26.11.2025)
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