Gomprecht und Isaac zu Nauheim
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Regest
Gomprecht und Isaac zu Nauheim
Die Kanzlei Hanau lehnt die Bitte des Juden Gomprecht zu Nauheim ab, seinem Sohn den Aufenthalt bis Johanni zu gestatten, damit er seine Forderungen eintreiben kann. Für den bisherigen Aufenthalt des Sohnes und dafür, "das er sich auch eyner behausung unternommen hat", soll Gomprecht einen Abtrag zahlen und außerdem die 100 fl. Türkensteuer entrichten, zu denen er veranlagt wurde. Es soll ihm in dieser Sache aber noch ein Rechtstag benannt werden. Am 6. Mai läßt der Sohn Ysac der Kanzlei ein Verzeichnis seiner Schuldner übergeben und bittet, ihm die Eintreibung seiner sich auf etwa 202 fl. 3 Schilling belaufenden Forderungen zu gestatten. Am 14. Mai beschließen Räte und Befehlhaber zu Hanau, dem jungen Juden und seinen Schuldnern einen Rechtstag zu benennen und sich außerdem bei dem alten Keller zu Windecken, auf den sich der alte Jude zu Nauheim beruft, wegen der angeblich mit 20 fl. und 20 Achteln Hafer bezahlten Türkensteuer zu erkundigen.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau A Nr. 2a Bd. 4/1 Bl. 78v, 97v, 113r.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gomprecht und Isaac zu Nauheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3632_gomprecht-und-isaac-zu-nauheim> (aufgerufen am 25.11.2025)
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