Entscheidung in der Klagsache zwischen Ottilia zu Bergen dem Juden Anselm

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2a Bd. 3  
Laufzeit / Datum
1538 Juni 3
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Eintrag im Kanzleitagebuch

Regest

Die Kanzlei Hanau entscheidet, daß Dilchius Adams Witwe Ottilia zu Bergen dem Juden Anselm die geschuldeten 40 fl. in den folgenden drei Jahren jeweils im Herbst bezahlen und diese Zahlung im Gerichtsbuch zu Bergen eintragen lassen soll. Bei nicht fristgerechter Zahlung soll sie gepfändet werden. Akzeptiert die Witwe diesen Bescheid nicht, soll dem Juden der Rechtsweg offenstehen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Entscheidung in der Klagsache zwischen Ottilia zu Bergen dem Juden Anselm“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3598_entscheidung-in-der-klagsache-zwischen-ottilia-zu-bergen-dem-juden-anselm> (aufgerufen am 25.11.2025)

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