Entscheidung in der Klagsache zwischen Ottilia zu Bergen dem Juden Anselm
Stückangaben
Regest-Typ
Eintrag im Kanzleitagebuch
Regest
Die Kanzlei Hanau entscheidet, daß Dilchius Adams Witwe Ottilia zu Bergen dem Juden Anselm die geschuldeten 40 fl. in den folgenden drei Jahren jeweils im Herbst bezahlen und diese Zahlung im Gerichtsbuch zu Bergen eintragen lassen soll. Bei nicht fristgerechter Zahlung soll sie gepfändet werden. Akzeptiert die Witwe diesen Bescheid nicht, soll dem Juden der Rechtsweg offenstehen.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau A Nr. 2a Bd. 3 S.99.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Entscheidung in der Klagsache zwischen Ottilia zu Bergen dem Juden Anselm“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3598_entscheidung-in-der-klagsache-zwischen-ottilia-zu-bergen-dem-juden-anselm> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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