Ansuchen um eine Genehmigung für den Juden Gotschalk, in Amöneburg Schulden einzutreiben

HStAM 3 Nr. 2110  
Laufzeit / Datum
[1537 April 13]
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Postskript zu einem Schreiben vom 13. April 1537

Regest

Der mainzische Amtmann zu Amöneburg antwortet dem hessischen Statthalter an der Lahn auf sein Ansuchen um eine Genehmigung für den Juden Gotschalk, seine Forderungen im Amt Amöneburg eintreiben zu dürfen "wie ander juden", daß Gotschalk dazu ein Jahr Zeit gehabt hat und wohl weiß, daß der Erzbischof zu Mainz weder ihm noch anderen Juden gestattet, im Amt Amöneburg Geschäfte zu machen. Der Amtmann hat Gotschalk durch den Schultheiß ausrichten lassen, daß er seine Forderungen bis Pfingsten eintreiben und sich dann im Amt Amöneburg nicht mehr blicken lassen soll.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Ansuchen um eine Genehmigung für den Juden Gotschalk, in Amöneburg Schulden einzutreiben“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3500_ansuchen-um-eine-genehmigung-fuer-den-juden-gotschalk-in-amoeneburg-schulden-einzutreiben> (aufgerufen am 26.11.2025)

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