Landgraf Philipp von Hessen gewährt allen in seinen Landen sesshaften Juden seinen Schutz

HStAM 17 I. Nr. 79  
Laufzeit / Datum
1532 Mai 28
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Abschrift d.Z

Regest

Mit der Auflage, daß sie "fridlich unter uns wonen", sich des Wuchers enthalten und die hessischen Untertanen nicht mit unziemlichen Kontrakten beschweren, gewährt Landgraf Philipp von Hessen allen in seinen Landen seßhaften Juden seinen Schutz auf sechs Jahre und gestattet ihnen, im Lande nach Bedarf zu reisen und zu handeln. Sollten sie wucherische Verträge abschließen, haben sie nur auf die Erstattung des ausgeliehenen Hauptgeldes Anspruch.

Ausstellungsort

Kassel

Nachweise

Edition

Druck

Günther, Bilder aus der hessischen Vorzeit, S.74; Kohls, Judenratschlag S.377 Anl.1.

Regestdruck

Demandt, Rheinzollerbe, Bd. 1 S.577 Nr. 110.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Landgraf Philipp von Hessen gewährt allen in seinen Landen sesshaften Juden seinen Schutz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3448_landgraf-philipp-von-hessen-gewaehrt-allen-in-seinen-landen-sesshaften-juden-seinen-schutz> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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