Landgraf Philipp von Hessen gewährt allen in seinen Landen sesshaften Juden seinen Schutz
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift d.Z
Regest
Mit der Auflage, daß sie "fridlich unter uns wonen", sich des Wuchers enthalten und die hessischen Untertanen nicht mit unziemlichen Kontrakten beschweren, gewährt Landgraf Philipp von Hessen allen in seinen Landen seßhaften Juden seinen Schutz auf sechs Jahre und gestattet ihnen, im Lande nach Bedarf zu reisen und zu handeln. Sollten sie wucherische Verträge abschließen, haben sie nur auf die Erstattung des ausgeliehenen Hauptgeldes Anspruch.
Ausstellungsort
Kassel
Archivangaben
Altsignatur
17 I Alte Kasseler Räte Nr. 79 Bl. 2; weitere Abschriften K 28 Bl. 133v, K 29 Bl. 4.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Druck
Günther, Bilder aus der hessischen Vorzeit, S.74; Kohls, Judenratschlag S.377 Anl.1.
Regestdruck
Demandt, Rheinzollerbe, Bd. 1 S.577 Nr. 110.
Indizes
Personen
Orte
Sachbegriffe
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Landgraf Philipp von Hessen gewährt allen in seinen Landen sesshaften Juden seinen Schutz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3448_landgraf-philipp-von-hessen-gewaehrt-allen-in-seinen-landen-sesshaften-juden-seinen-schutz> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/3448