Einbruchdiebstahl bei dem Juden Isaac zu Alsfeld
Stückangaben
Regest
Einbruchdiebstahl bei dem Juden Isaac zu Alsfeld
Nach anfänglichen Bedenken lassen Rentmeister und Schultheiß zu Alsfeld den des Einbruchdiebstahls bei dem Alsfelder Juden Isaac verdächtigen Cunz Buchener zweimal peinlich verhören. Er ändert dabei seine im gütlichen Verhör gemachte Aussage, wonach sein Schwager Martin Weyners
Darauf wird Buchener der Prozeß gemacht. Mit Rücksicht auf seine Jugend und die freiwillige Rückgabe seines Beuteanteils verzichtet das Gericht auf die Verhängung der Todesstrafe und überantwortet Buchener der Gnade des Landgrafen, an den sich der Verurteilte auch selbst mit einem Gnadengesuch wendet. Er versichert, daß er die ihm bei dem Diebstahl zugefallenen 6 1/2 fl.
Der Landgraf erklärt Bucheners nach der Stellung von Bürgen erfolgte Haftentlassung für rechtens, verlangt aber, daß der inzwischen ebenfalls aufgrund von Urfehde und Bürgschaft entlassene und jede Tatbeteiligung bestreitende Wagner als eigentlicher Anstifter verhaftet und ihm ebenfalls der Prozeß gemacht wird.
Archivangaben
Altsignatur
17 e Alsfeld Nr. 11 Bl. 1-4, 7-9, 12-14, 16-18, 23.
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Einbruchdiebstahl bei dem Juden Isaac zu Alsfeld“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3354_einbruchdiebstahl-bei-dem-juden-isaac-zu-alsfeld> (aufgerufen am 25.11.2025)
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