Beschluss in der Klagsache zwischen dem Juden Calman von Rückingen und Bromer Henchin
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
In der Klagsache zwischen dem Juden Calman von Rückingen und Bromer Henchin beschließt das Stadtgericht Hanau, zunächst sowohl die von Bromer benannten Zeugen wie auch Stycz Heintz von Rodenbach als Calmans Zeuge zu hören. Wegen der aufgelaufenen Gerichtskosten haben sich die Parteien vorerst dahin verglichen, daß Bromer Calman binnen vierzehn Tagen 6 fl. zahlen soll.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau B Nr. 7 Bd. 2 Bl. 285r.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Beschluss in der Klagsache zwischen dem Juden Calman von Rückingen und Bromer Henchin“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3131_beschluss-in-der-klagsache-zwischen-dem-juden-calman-von-rueckingen-und-bromer-henchin> (aufgerufen am 25.11.2025)
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