Urteil der Kanzlei zu Kassel bezüglich Hermann Staubenrochs Klage gegen den Juden Kauffman

HStAM K Nr. 59/2  
Laufzeit / Datum
1507 Mai 11
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Eintrag in einem Kopiar des 16. Jahrhunderts

Regest

Auf Hermann Staubenrochs Klage gegen den Juden Kauffman urteilen die Räte in der Kanzlei zu Kassel, daß Staubenroch die zu Erfurt gegen den Juden erhobenen geistlichen Forderungen abstellen und dafür sorgen soll, daß er auf seine Kosten Absolution erhält. Da in der Hauptsache bereits vor dem Gericht zu Hersfeld entschieden wurde, werden die Parteien verwiesen, sich dort um die Exekution des Urteils zu bemühen. Erst wenn die Vollstreckung nicht zu erlangen ist, kann die Klage erneut in Kassel anhängig gemacht werden.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Urteil der Kanzlei zu Kassel bezüglich Hermann Staubenrochs Klage gegen den Juden Kauffman“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3022_urteil-der-kanzlei-zu-kassel-bezueglich-hermann-staubenrochs-klage-gegen-den-juden-kauffman> (aufgerufen am 25.11.2025)

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