Urteil der Kanzlei zu Kassel bezüglich Hermann Staubenrochs Klage gegen den Juden Kauffman
Stückangaben
Regest-Typ
Eintrag in einem Kopiar des 16. Jahrhunderts
Regest
Auf Hermann Staubenrochs Klage gegen den Juden Kauffman urteilen die Räte in der Kanzlei zu Kassel, daß Staubenroch die zu Erfurt gegen den Juden erhobenen geistlichen Forderungen abstellen und dafür sorgen soll, daß er auf seine Kosten Absolution erhält. Da in der Hauptsache bereits vor dem Gericht zu Hersfeld entschieden wurde, werden die Parteien verwiesen, sich dort um die Exekution des Urteils zu bemühen. Erst wenn die Vollstreckung nicht zu erlangen ist, kann die Klage erneut in Kassel anhängig gemacht werden.
Archivangaben
Altsignatur
K 59 II Bl. 25v-26r.
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Urteil der Kanzlei zu Kassel bezüglich Hermann Staubenrochs Klage gegen den Juden Kauffman“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3022_urteil-der-kanzlei-zu-kassel-bezueglich-hermann-staubenrochs-klage-gegen-den-juden-kauffman> (aufgerufen am 25.11.2025)
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