Urteil hessischer Räte bezüglich einer Irrung zwischen Graf Reinhard von Hanau und dem Juden Simon
Stückangaben
Regest-Typ
Eintrag in einem Kopiar des 16. Jahrhunderts
Regest
In der Irrung zwischen Graf Reinhard von Hanau und dem Juden Simon urteilen die hessischen Räte in der Kanzlei zu Kassel, daß Graf Reinhard das Recht haben soll, Klage gegen den Juden zu erheben, daß aber auch dessen Gegenklage verhandelt werden soll, sofern er sie führen will. Nach einigen Auseinandersetzungen akzeptieren die hanauischen Gesandten den Spruch. Der Jude hingegen will sich in weitere Rechtfertigungen vorerst nicht einlassen.
Archivangaben
Altsignatur
K 59 II Bl. 24.
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Urteil hessischer Räte bezüglich einer Irrung zwischen Graf Reinhard von Hanau und dem Juden Simon“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3021_urteil-hessischer-raete-bezueglich-einer-irrung-zwischen-graf-reinhard-von-hanau-und-dem-juden-simon> (aufgerufen am 25.11.2025)
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