Urteil hessischer Räte bezüglich einer Irrung zwischen Graf Reinhard von Hanau und dem Juden Simon

HStAM K Nr. 59/2  
Laufzeit / Datum
1507 Mai 11
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Eintrag in einem Kopiar des 16. Jahrhunderts

Regest

In der Irrung zwischen Graf Reinhard von Hanau und dem Juden Simon urteilen die hessischen Räte in der Kanzlei zu Kassel, daß Graf Reinhard das Recht haben soll, Klage gegen den Juden zu erheben, daß aber auch dessen Gegenklage verhandelt werden soll, sofern er sie führen will. Nach einigen Auseinandersetzungen akzeptieren die hanauischen Gesandten den Spruch. Der Jude hingegen will sich in weitere Rechtfertigungen vorerst nicht einlassen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Urteil hessischer Räte bezüglich einer Irrung zwischen Graf Reinhard von Hanau und dem Juden Simon“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3021_urteil-hessischer-raete-bezueglich-einer-irrung-zwischen-graf-reinhard-von-hanau-und-dem-juden-simon> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/3021