Genehmigung der Einrichtung eines Judenfriedhofes in der Windecker Terminei

HStAM 86 Nr. 28021  
Laufzeit / Datum
1497 Oktober 19
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Gleichzeitige notariell angefertigte deutsche Übersetzung der lateinischen Ausf

Regest

Der Mainzer Kanonikus und Vikar Wolf von Bicken (Bicka) bekundet, daß Graf [Philipp] von Hanau der Windecker Judenschaft, die in Ermangelung eines eigenen Friedhofs ihre Toten mit großen Kosten in Frankfurt bestatten mußte, die Anlage eines Begräbnisplatzes in der Windecker Terminei gestattet hat. Auf Ansuchen der Juden hat der Vikar eine Ladung an alle ergehen lassen, die dagegen Einspruch erheben wollten. Da daraufhin niemand erschienen ist, erklärt er gegenüber dem von den Juden entsandten Prokurator die Einrichtung des Friedhofs für rechtens.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Genehmigung der Einrichtung eines Judenfriedhofes in der Windecker Terminei“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2905_genehmigung-der-einrichtung-eines-judenfriedhofes-in-der-windecker-terminei> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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