Genehmigung der Einrichtung eines Judenfriedhofes in der Windecker Terminei
Stückangaben
Regest-Typ
Gleichzeitige notariell angefertigte deutsche Übersetzung der lateinischen Ausf
Regest
Der Mainzer Kanonikus und Vikar Wolf von Bicken (Bicka) bekundet, daß Graf [Philipp] von Hanau der Windecker Judenschaft, die in Ermangelung eines eigenen Friedhofs ihre Toten mit großen Kosten in Frankfurt bestatten mußte, die Anlage eines Begräbnisplatzes in der Windecker Terminei gestattet hat. Auf Ansuchen der Juden hat der Vikar eine Ladung an alle ergehen lassen, die dagegen Einspruch erheben wollten. Da daraufhin niemand erschienen ist, erklärt er gegenüber dem von den Juden entsandten Prokurator die Einrichtung des Friedhofs für rechtens.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 28021.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Genehmigung der Einrichtung eines Judenfriedhofes in der Windecker Terminei“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2905_genehmigung-der-einrichtung-eines-judenfriedhofes-in-der-windecker-terminei> (aufgerufen am 25.11.2025)
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