Graf Philipp von Hanau teilt mit, es bleibe wegen der Treulosigkeit Liebertruds bei dem erteilten Bescheid
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Regest-Typ
Konzept
Regest
Graf Philipp von Hanau teilt Henn von Elckershausen gen. Klüppel mit, daß alle hanauischen Juden versprechen müssen, sich ohne Wissen und Zustimmung des Grafen nicht anderweitig zu "verherren" und Streitigkeiten oder Forderungen nur vor hanauischen Gerichten einzuklagen. Da Liebertrud in dieser Hinsicht treulos und meineidig gehandelt hat, muß es bei dem erteilten Bescheid bleiben.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 28174
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Graf Philipp von Hanau teilt mit, es bleibe wegen der Treulosigkeit Liebertruds bei dem erteilten Bescheid“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2779_graf-philipp-von-hanau-teilt-mit-es-bleibe-wegen-der-treulosigkeit-liebertruds-bei-dem-erteilten-bescheid> (aufgerufen am 25.11.2025)
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