Erlaubnis für den Juden Gomphen, den Metzgern zu Windecken zur Hand zu gehen
Stückangaben
Regest
Graf Philipp von Hanau bekundet, daß er seinem Juden Gomphen vor langer Zeit erlaubt hat, den Metzgern zu Windecken, die den Juden Fleisch geben, zur Hand zu gehen, sofern sie ihn anfordern. Auch soll man ihn nach Wunsch als "schuleklopper" gebrauchen, selbst wenn ein anderer Schulklopfer nach Windecken kommt.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel.
Archivangaben
Altsignatur
O I o Hanau, Juden 1481 Januar 2.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Erlaubnis für den Juden Gomphen, den Metzgern zu Windecken zur Hand zu gehen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2714_erlaubnis-fuer-den-juden-gomphen-den-metzgern-zu-windecken-zur-hand-zu-gehen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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