Erlaubnis für den Juden Gomphen, den Metzgern zu Windecken zur Hand zu gehen

HStAM Urk. 66 Nr. 304  
Laufzeit / Datum
1481 Januar 2
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Graf Philipp von Hanau bekundet, daß er seinem Juden Gomphen vor langer Zeit erlaubt hat, den Metzgern zu Windecken, die den Juden Fleisch geben, zur Hand zu gehen, sofern sie ihn anfordern. Auch soll man ihn nach Wunsch als "schuleklopper" gebrauchen, selbst wenn ein anderer Schulklopfer nach Windecken kommt.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Erlaubnis für den Juden Gomphen, den Metzgern zu Windecken zur Hand zu gehen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2714_erlaubnis-fuer-den-juden-gomphen-den-metzgern-zu-windecken-zur-hand-zu-gehen> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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