Landgraf Ludwig von Hessen bekundet, dass seine Gläubiger bei Nichtzahlung bei Juden Geld aufnehmen dürfen

HStAM K Nr. 4  
Laufzeit / Datum
[1415/1416]
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Abschrift des 15. Jahrhunderts

Regest

Landgraf Ludwig von Hessen bekundet, daß er der Familie von Leimbolds 1000 fl. schuldet. Erfolgt die vereinbarte Zinszahlung nicht fristgerecht, können sich die Gläubiger durch Anleihen bei Juden oder Christen schadlos halten.

Archivangaben

Altsignatur

K 4 Bl. 92v-93 Nr. 345.

Digitalisat vorhanden

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Landgraf Ludwig von Hessen bekundet, dass seine Gläubiger bei Nichtzahlung bei Juden Geld aufnehmen dürfen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2518_landgraf-ludwig-von-hessen-bekundet-dass-seine-glaeubiger-bei-nichtzahlung-bei-juden-geld-aufnehmen-duerfen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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