Landgraf Ludwig von Hessen bekundet, dass seine Gläubiger bei Nichtzahlung bei Juden Geld aufnehmen dürfen
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift des 15. Jahrhunderts
Regest
Landgraf Ludwig von Hessen bekundet, daß er der Familie von Leimbolds 1000 fl. schuldet. Erfolgt die vereinbarte Zinszahlung nicht fristgerecht, können sich die Gläubiger durch Anleihen bei Juden oder Christen schadlos halten.
Archivangaben
Altsignatur
K 4 Bl. 92v-93 Nr. 345.
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Regestdruck
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Sachbegriffe
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Landgraf Ludwig von Hessen bekundet, dass seine Gläubiger bei Nichtzahlung bei Juden Geld aufnehmen dürfen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2518_landgraf-ludwig-von-hessen-bekundet-dass-seine-glaeubiger-bei-nichtzahlung-bei-juden-geld-aufnehmen-duerfen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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