Gyßen Katzman kauft eine Gülte, bei deren Nichtzahlung er bei Juden Geld aufnehmen darf

HStAM [ohne Angabe] Nr.  
Laufzeit / Datum
1392 August 11
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Abschrift des 15. Jahrhunderts

Regest

Bürgermeister und Schöffen zu Gudensberg bekunden, daß sie Gyßen Katzman, Scholaster der Kirche St. Peter zu Fritzlar, eine jährliche Gülte von 30 Pfund Pfennigen verkauft haben. Sollte die Gülte nicht pünktlich bezahlt werden, kann sich Katzmann bei Christen oder Juden schadlos halten.

Archivangaben

Altsignatur

K 6 Bl. 52 Nr. 5/1.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gyßen Katzman kauft eine Gülte, bei deren Nichtzahlung er bei Juden Geld aufnehmen darf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2476_gyssen-katzman-kauft-eine-guelte-bei-deren-nichtzahlung-er-bei-juden-geld-aufnehmen-darf> (aufgerufen am 25.11.2025)

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