Gyßen Katzman kauft eine Gülte, bei deren Nichtzahlung er bei Juden Geld aufnehmen darf
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift des 15. Jahrhunderts
Regest
Bürgermeister und Schöffen zu Gudensberg bekunden, daß sie Gyßen Katzman, Scholaster der Kirche St. Peter zu Fritzlar, eine jährliche Gülte von 30 Pfund Pfennigen verkauft haben. Sollte die Gülte nicht pünktlich bezahlt werden, kann sich Katzmann bei Christen oder Juden schadlos halten.
Archivangaben
Altsignatur
K 6 Bl. 52 Nr. 5/1.
Nachweise
Edition
Regestdruck
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gyßen Katzman kauft eine Gülte, bei deren Nichtzahlung er bei Juden Geld aufnehmen darf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2476_gyssen-katzman-kauft-eine-guelte-bei-deren-nichtzahlung-er-bei-juden-geld-aufnehmen-darf> (aufgerufen am 25.11.2025)
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