Das Stift Wetter bekundet, dass bei Nichtzahlung einer schuldigen Gülte Geld auf seine Kosten bei Juden aufgenommen werden darf

HStAM [ohne Angabe] Nr.  
Laufzeit / Datum
1369 November 5
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Das Stift Wetter verpflichtet sich, solange der Priester Hartmann von Hachen lebt, an Landgraf Heinrich von Hessen jährlich 8 Mark Geldes zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht, soll der Marburger Rentmeister das Geld auf Kosten des Stifts bei Christen oder Juden aufnehmen.

Ausfertigung

Ausfertigung, Pergament, Siegel fehlt.

Archivangaben

Altsignatur

A I t Hessen, Generalrepertorium, Wetter 1369 November 5.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Das Stift Wetter bekundet, dass bei Nichtzahlung einer schuldigen Gülte Geld auf seine Kosten bei Juden aufgenommen werden darf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2420_das-stift-wetter-bekundet-dass-bei-nichtzahlung-einer-schuldigen-guelte-geld-auf-seine-kosten-bei-juden-aufgenommen-werden-darf> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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