Das Stift Wetter bekundet, dass bei Nichtzahlung einer schuldigen Gülte Geld auf seine Kosten bei Juden aufgenommen werden darf
Stückangaben
Regest
Das Stift Wetter verpflichtet sich, solange der Priester Hartmann von Hachen lebt, an Landgraf Heinrich von Hessen jährlich 8 Mark Geldes zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht, soll der Marburger Rentmeister das Geld auf Kosten des Stifts bei Christen oder Juden aufnehmen.
Ausfertigung
Ausfertigung, Pergament, Siegel fehlt.
Archivangaben
Altsignatur
A I t Hessen, Generalrepertorium, Wetter 1369 November 5.
Indizes
Personen
Sachbegriffe
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Das Stift Wetter bekundet, dass bei Nichtzahlung einer schuldigen Gülte Geld auf seine Kosten bei Juden aufgenommen werden darf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2420_das-stift-wetter-bekundet-dass-bei-nichtzahlung-einer-schuldigen-guelte-geld-auf-seine-kosten-bei-juden-aufgenommen-werden-darf> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/2420