Kuno von Falkenstein überträgt den Grafen von Katzenelnbogen einen Teil des Frankfurter Judengeldes
Stückangaben
Regest
Kuno von Falkenstein, Dompropst und Vormund des Mainzer Stifts, bekundet, daß er mit Zustimmung des Erzbischofs Heinrich von Mainz den Grafen Johann und Eberhard von Katzenelnbogen für die 2000 Pfund Heller, die er ihnen schuldet, von dem jährlich am 13. Januar fälligen Frankfurter Judengeld 200 Pfund Hellergülte angewiesen hat, sich aber Ablösung und Rückkauf vorbehält.
Ausfertigung
Ausfertigung, Pergament, mit einem anhängendem Siegel.
Archivangaben
Altsignatur
Samtarchiv Nachträge 2, 132.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kuno von Falkenstein überträgt den Grafen von Katzenelnbogen einen Teil des Frankfurter Judengeldes“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2368_kuno-von-falkenstein-uebertraegt-den-grafen-von-katzenelnbogen-einen-teil-des-frankfurter-judengeldes> (aufgerufen am 25.11.2025)
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