Kuno von Falkenstein überträgt den Grafen von Katzenelnbogen einen Teil des Frankfurter Judengeldes

HStAM Urk. 1 Nr. 2977  
Laufzeit / Datum
1348 Oktober 21
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Kuno von Falkenstein, Dompropst und Vormund des Mainzer Stifts, bekundet, daß er mit Zustimmung des Erzbischofs Heinrich von Mainz den Grafen Johann und Eberhard von Katzenelnbogen für die 2000 Pfund Heller, die er ihnen schuldet, von dem jährlich am 13. Januar fälligen Frankfurter Judengeld 200 Pfund Hellergülte angewiesen hat, sich aber Ablösung und Rückkauf vorbehält.

Ausfertigung

Ausfertigung, Pergament, mit einem anhängendem Siegel.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kuno von Falkenstein überträgt den Grafen von Katzenelnbogen einen Teil des Frankfurter Judengeldes“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2368_kuno-von-falkenstein-uebertraegt-den-grafen-von-katzenelnbogen-einen-teil-des-frankfurter-judengeldes> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/2368