Kaiser Ludwig gestattet Ruprecht Schenck zu Schweinsberg, in der Stadt Schweinsberg vier Juden zu halten
Stückangaben
Regest
Kaiser Ludwig gestattet Ruprecht Schenck zu Schweinsberg und seinen Nachkommen um seiner Dienste willen, in der Stadt Schweinsberg vier Juden zu halten, vorbehaltlich eines Widerrufs durch seine Nachfolger.
Ausfertigung
Ausfertigung, Pergament, Siegel abgefallen und lose beiliegend.
Ausstellungsort
Frankfurt
Archivangaben
Altsignatur
X 5 Schenck zu Schweinsberg Samtarchiv 1332 Januar 27; zwei notariell beglaubigte Abschriften aus dem Jahre 1731 in 340 Schenck
Digitalisat vorhanden
✓
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kaiser Ludwig gestattet Ruprecht Schenck zu Schweinsberg, in der Stadt Schweinsberg vier Juden zu halten“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2344_kaiser-ludwig-gestattet-ruprecht-schenck-zu-schweinsberg-in-der-stadt-schweinsberg-vier-juden-zu-halten> (aufgerufen am 25.11.2025)
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