Beschneidungen im Amt Katzenelnbogen durch den Judenschullehrer aus Laufenselden

HStAM 70 Hessen-Rotenburgische Hofkanzlei Nr. 2773  
Laufzeit / Datum
1812 September 23
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Auf die Bitte des Wolf Jeckel zu Katzenelnbogen, dem Judenschullehrer Nathan zu Laufenselden zu gestatten, im Amt Katzenelnbogen Beschneidungen vorzunehmen, entscheidet die Kanzlei zu Langenschwalbach: in diesem speziellen Fall, und sofern er dadurch am nehmlichen Tage in seinem Dienst zu Laufenselten nicht abgehalten wird, dem Rabbi Jacob Nathan das Beschneiden des Heymann Herzichen Knabens in Rückershausen zu gestatten.

Weitere Angaben

Protokolle der Kanzlei Langenschwalbach, Eintrag Nr. 1210

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 794.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Beschneidungen im Amt Katzenelnbogen durch den Judenschullehrer aus Laufenselden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14837_beschneidungen-im-amt-katzenelnbogen-durch-den-judenschullehrer-aus-laufenselden> (aufgerufen am 26.11.2025)

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