Auslieferung von in Koblenz inhaftierten Juden nach Eschwege
Stückangaben
Regest
Bericht des peinlichen Gerichts zu Eschwege an die Rotenburger Hofkanzlei über das Angebot des Sicherheitsmagistrats zu Koblenz, zwei dort arretierte, den vom Eschweger peinlichen Gericht im Reichsanzeiger zur Warnung der Öffentlichkeit beschriebenen beiden Juden ähnliche Personen nach Eschwege auszuliefern. Darauf wird das Eschweger Gericht angewiesen, die dortigen Damnificaten Riemann und Hempfing deswegen zu vernehmen und, sofern diese die auf ihre Kosten vorzunehmende Auslieferung nicht verlangen, dem Koblenzer Sicherheitsmagistrat auf die höflichste Weise die Ablehnung der Auslieferung mitzuteilen und ihm die unentgeltliche Mitteilung der Eschweger Akten anzubieten, sofern er diese für die Anstellung eigener Untersuchungen benötigt.
Weitere Angaben
Auszüge aus den Kanzlei-, Sessions- und Expeditionsprotokollen, Eintrag Nr. 494; siehe auch StAMarburg, Best. 70 Hessen-Rotenburgische Hofkanzlei Nr. 4382 Kanzleiprotokoll Nr. 494
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 765.
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Auslieferung von in Koblenz inhaftierten Juden nach Eschwege“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14808_auslieferung-von-in-koblenz-inhaftierten-juden-nach-eschwege> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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