Überprüfung der Gesuche um Schutzgeldminderung wegen angeblicher Armut
Stückangaben
Regest
Die Rotenburger Rentkammerräte berichten der hessen-rheinfelsischen Regierung am 13. Januar 1780: Es kommen die Juden seit verschiedenen Jahren so starck mit Nachsuchung um gnädigsten Nachlaß von dem Schutz- oder Lappengeld ein, daß, wenn jederzeit auf ihr petitum reflectiret werden wollte, die Rubric Schutz- und Federlappengeld in denen Rechnungen, wo nicht ganz leer bleiben, doch ein gar Weniges abwerfen würde. Wir haben vor etwas Jahren dieserwegen angefangen, die Schärfe gegen die verarmt seyn wollende Juden zu gebrauchen und selbige nach Anleitung der Judenordnung auszuweißen, welches auch soviel gefruchtet, daß sie in Abführung ihres Schutzgeldes etwas fleißiger gegen vorher geworden sind. Und da auch Ser[enissi]mus von einem jeden sterbenden Juden 13 alb. nach dessen Begräbnuß zu beziehen haben, so haben wir dahien gesehen, daß bißher kein einiger Jude, und wann er gäntzlich verarmt wäre, noch eine Judenwittwe völlig frey von allem Schutzgeld seyn dörfte, nur zu dem Ende, damit selbige beständig in Rechnung nachgeführet werden müssen. Man ersehe aber aus den Rentereirechnungen, dass verschiedene Juden wie der Hofjude Meyer und der alte Schutzjude Moses Apt zu Rotenburg, die völlige Schutzgeldfreiheit erlangt hätten, was andere Juden reizen könne, dies auch zu versuchen. Man bitte daher darum, bei solchen Gesuchen von Juden (als welche nicht selten sich ärmer als ihr wahrer Zustand ist anzugeben pflegen) strenger zu verfahren, zumal den Juden von Kassel an den Kriegsbeitragskontributionen und am Silbergeld selten ein Nachlass gewährt werde, so dass sie das Schutz- und Lappengeld häufig schuldig blieben. So habe man auch die Supplik des David Süßkind aus Iba an die Kasseler Renterei weitergeleitet, um festzustellen, ob diesem an den extraordinären Beiträgen ein Nachlass gewährt worden sei.
Die Rentkammerräte bitten darum, dass ihnen alle Nachlassgesuche vorgelegt werden, damit sie künftig gleichförmig verfahren können.
Am 10. Februar 1780 verfügt die Rotenburger Regierung, das jetzt wie schon früher alle Gesuche um Erlass oder Nachlass des Schutzgeldes der Rentkammer vorgelegt werden sollen, die auch zu prüfen hat, ob und wenn ja, welche Nachlässe die Supplikanten in Kassel erhalten haben.
Ausstellungsort
Rotenburg
Archivangaben
Altsignatur
E IV Fasc. 3; XIII 3; unverzeichnete Nachträge Nr. 72
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 708.
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Überprüfung der Gesuche um Schutzgeldminderung wegen angeblicher Armut“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14751_ueberpruefung-der-gesuche-um-schutzgeldminderung-wegen-angeblicher-armut> (aufgerufen am 26.11.2025)
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