Schutzgeld von jüdischen Hintersassen des hessischen Adels

HStAM 71 Hessen-Rotenburgische Rentkammer Nr. 642  
Laufzeit / Datum
1763 Februar 12
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

In einem Bericht des [Amtmanns] Merget zu Felsberg an die Rotenburger Kammer über die Schutzgeldzahlungen der Juden heißt es unter anderem, dass Juden in Orten in denen die Herren von Adell das ius recipiendi hergebracht besitzen, die Herrschaft nur die Hälfte des Schutzgeldes, das heißt 6 Rtl. 8 albus bekommt.

Ausstellungsort

Felsberg

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 665.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Schutzgeld von jüdischen Hintersassen des hessischen Adels“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14709_schutzgeld-von-juedischen-hintersassen-des-hessischen-adels> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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