Schutzgeld von jüdischen Hintersassen des hessischen Adels
Stückangaben
Regest
In einem Bericht des [Amtmanns] Merget zu Felsberg an die Rotenburger Kammer über die Schutzgeldzahlungen der Juden heißt es unter anderem, dass Juden in Orten in denen die Herren von Adell das ius recipiendi hergebracht besitzen, die Herrschaft nur die Hälfte des Schutzgeldes, das heißt 6 Rtl. 8 albus bekommt.
Ausstellungsort
Felsberg
Archivangaben
Altsignatur
I Z 1 Nr. 1-18
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 665.
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Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schutzgeld von jüdischen Hintersassen des hessischen Adels“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14709_schutzgeld-von-juedischen-hintersassen-des-hessischen-adels> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/14709