Appellationsklage des Herz Isaac zu Hausheck gegen Joseph Moyses zu St. Goar
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Regest
Joseph Moyses zu St. Goar klagt, dass, als er kürzlich ein neues Schloss an den Judenkirchhof zu Hausheck hat anschlagen lassen, Herz Isaac aus Hausheck vom Schlosser einen Schlüssel gefordert hat und sofort die umb den Kirchhoff gezogene Graben und Hecken außschneiden lassen. Nun ist aber aktenkundig, dass der Vater des klagenden Joseph Moyses, Moyses Süssmann, berechtigt war, den Kirchhof mit Graben und lebendigen Hecken zu umziehen und zu verschließen und Joseph Moyses nach dem Tode seines Vaters den Friedhof allein verwaltet, in Stand gehalten und dafür eine sehr hohe Summe aufgewandt hat, während Herz Isaac niemals auch nur einen Kreuzer dazu gegeben hat. Daher hat Moyses Isaac am 28. August 1728 auffordern lassen, den Schlüssel zurückzugeben und solche Eingriffe bei Strafe zu unterlassen. Der Beklagte erklärt darauf, dass er als Vorsteher der gemeinen Judenschaft ein Recht darauf habe, den Friedhof zu verwalten. Die Auslagen, die der Kläger und sein Vater in guter Absicht getätigt hätten, und die die Judenschaft bereit sei, ihnen zu erstatten, brächten kein ius singulare, welches von sämtlichen Juden außdrücklich negiret würde, mit sich […],sondern dergleichen Orthen in quae mortui inferuntur, inter res nullius gehörten, ahnzeigend, daß er sich einen Schlüssel zu dem gedachten Kirchhoff verfertigen laßen, umb sich und den Seinigen sowohl alß auch andern Juden, die des Orths ihr Begräbnüs hätten, damit andienen zu können, de expensis protestando. Joseph Moyses bestreitet alle Rechte Isaacs an dem Friedhof und verurteilt ihn am 15. März 1729 dazu sich aller Ansprüche an den Friedhof zu enthalten und den Schlüssel herauszugeben. Dagegen appelliert Herz Isaac am 18. März bei der hessen-rheinfelsischen Samtkanzlei, die daraufhin die Akten anfordert und die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils aussetzt. Indessen ist zwischenzeitlich die Frau des Juden Götz zu Ruppertshofen verstorben und dieser fordert von Moyses den Friedhofsschlüssel, um seine Frau zu beerdigen. Moyses verweigert den Schlüssel mit dem Hinweis, dass der Friedhof nicht die Begräbnisstätte der Ruppertshofener sei und bezieht sich dabei auf die Klage von Joseph Moises gegen Herz Barmann. Götz fordert und erhält darauf den Schlüssel von Herz Isaac. Moyses behält sich darauf vor, das Geld für die inzwischen stattgehabte Beerdigung von Isaac zurückzufordern. Herz erklärt, die Ruppertshofener hätten sehr wohl das Recht, ihre Toten auf dem Heckhäuser Friedhof zu bestatten. Der erste Mann der jetzt verstorbenen Frau von Götz sei auch dort begraben. Das bestätige auch das Urteil in der Klagsache Joseph Moyses gegen Herz Barmann.
Isaac erklärt weiter, dass die 1714 ausgestellte Konzession, den Friedhof mit Hecke und Graben umgeben zu dürfen, der gesamten Judenschaft erteilt worden sei, die auch bereit sei, Joseph Moyses die dafür von seinem Vater und ihm aufgewandten Kosten zu erstatten. Außerdem verweist er darauf, dass ein jeder Jud wegen seines zu beerdigenden Todtens an die Gemeinde Bornick [Bornich], in deßen Gemarckung der Kirchhoff lieget, praestanda entrichten müste.
Am 28. August 1729 besteht Moyses noch einmal auf seiem alleinigen Recht der Friedhofsverwaltung und verweist auf sein Recht, die jüdische Ceremonien, Synagog etc. in seinem Haus halten zu dörffen, [… weshalb] also auch die Absicht des Kirchhoffs qu. ihme privative gebühren würde, gestalten gantz ungeraumt und gegen alle Gewohnheiten laufe, wenn einem jeden ein Schlüssel dazu zu halten erlaubet sein wollte.
Nach weiteren Argumenten und Gegenargumenten, beschließt das Gericht sich weiter zu beraten.
Am 30. Dezember 1730 wird das Urteil erster Instanz aufgehoben, Joseph Moises Klage abgewiesen und er in die Kosten verurteilt.
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 574.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Appellationsklage des Herz Isaac zu Hausheck gegen Joseph Moyses zu St. Goar“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14620_appellationsklage-des-herz-isaac-zu-hausheck-gegen-joseph-moyses-zu-st-goar> (aufgerufen am 26.11.2025)
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