Schutzbriefe der Juden zu Eschwege
Stückangaben
Regest
Auf Vorladung erscheinen auf dem Eschweger Rathaus die dortigen Juden um ihre Schutzbriefe vorzulegen.
Elias Katzenstein legt eine Supplik an Landgraf Ernst von Hessen-Rheinfels- Rotenburg vor, in der er am 9, November 1660 um Minderung seines Schutzgeldes gebeten hat. Darauf hat der Landgraf eigenhändig vermerkt, dass Katzenstein vom 1. Januar 1661 auf Lebenszeit nur noch die Hälfte zahlen soll.
Jacob Heilbrunn zeigt eine Supplik vom 3. April 1663 mit der Bitte, ihn und seinen Sohn Wolf beim Schutzgeld von 2 fl. bleiben zu lassen, worauf der Landgraf am 13. April 1663 vermerkt hat, Kanzleidirektor und Räte sollten Erkundigungen einziehen und ihm berichten. Danach werde man eine Entscheidung treffe.
Joseph Heilbrunn legt einen Schutzbrief vom 8. April 1651 vor, desgleichen einen zweiten vom 8. August 1655, der ihm den Handel mit verschiedenen Gewürzen und anderen Waren gestattet, desgleichen eine Erneuerung dieses Schutzbriefes vom 23./13. November 1655 und einen vom 14. Dezember 1663.
Moses Katz legt einen Schutzbrief vom 14. Dezember 1663 vor sowie eine Bescheinigung der Rotenburger Rentkammer vom 25. Juli 1660, dass er jährlich 4 fl. Schutzgeld zahlen und in Eschwege wohnen soll.
Haye Milden zeigt einen Schutzbrief der Landgräfin Hedwig Sophie von Hessen-Kassel vom vom 14. Dezember [1663] vor sowie eine Bescheinigung des Kanzleidirektors Sohler vom 10. August 1663, dass er gegen 6 Kammergulden Schutzgeld in Eschwege aufgenommen wurde und einen Schutzbrief von Landgraf Wilhelm VI. von Hessen-Kassel vom 20. April 1663.
Selig Katz hat keinen Schutzbrief, sagt er sei auf einige Wochen bei seinem Vater zu Gast und wisse nicht, wohin er ziehen werde.
Die Witwe von Victor Plauts, Regina, hat einen Schutzbrief von Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel vom 16. Juni 1628, desgleichen einen von Landgräfin Amalia Elisabeth vom 3. September 1639 und einen von Landgraf Wilhelm VI. vom 8. April 1657.
Mosche Katzensteins Witwe Hindel zeigt eine Supplik, auf der Landgraf Hermann von Hessen-Rotenburg am 8. August 1663 die Rentkammer angewiesen hat, Katzenstein nach Möglichkeit nicht zu beschweren. Am 19. August erklärt die Rentkammer darauf, Katzenstein solle beim bisherigen Schutzgeld belassen und darüber hinaus nicht beschwert werden.
Ausfertigung
Beilage zum Protokoll anlässlich der Landesvisitation durch den Rotenburger Kanzleidirektor
Ausstellungsort
Eschwege
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 466.
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schutzbriefe der Juden zu Eschwege“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14512_schutzbriefe-der-juden-zu-eschwege> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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