Supplik des Jeremias Katz zu Abterode an die Kanzlei zu [Rotenburg]

HStAM 70 Hessen-Rotenburgische Hofkanzlei Nr. 598  
Laufzeit / Datum
1665 Mai 8
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Er sei von den sämbtlichen Juden auß boßhafftem wieder mich gefastem Eyffer bei einer Audienz zu Witzenhausen verklagt worden und sei darauf, aldieweiln meine Verandtworttung nicht allerdings auß Blödigkeit habe zur Gebühr dahrthuen können zu einer Strafe von 20 Rtl. verurteilt worden sowie, weiln ich einen Diebstahl, so hiebevohr beschehen, nicht angegeben zu weiteren 25 Rtl., außerdem sollte er den Juden für die seinetwegen aufgewandten Kosten 10 Rtl. zahlen. Er sei bereit, die 20 Rtl. zu zahlen, bitte aber um Erlass der 25 Rtl. für den nicht angezeigten Diebstahl, nach dem mahlen der Verstandt nicht bey mihr geweßen, das ich gewust, solches anzuzeigen. Es gebe mehr Juden in Abterode, die davon gewusst und für einen Vergleich gesorgt hätte, die einen größeren und beßeren Verstandt haben als ich und es der Obrigkeit hätten anzeigen sollen. Desgleichen bitte er, ihm die den Juden zu zahlenden 10 Rtl. zu erlassen, nachdem mahlen mihr von sämbtlichen Juden Unrecht gechicht. Er wisse auch nicht, ob die Juden befugt gewesen seien Gericht über ihn zu halten, zumal an einem fremden Ort wie Mühlhausen (Mehlhausen). Immerhin sei er bereit 1 oder 2 fl. an die Schule zu zahlen. Auch wenn die Juden ihn beschuldigten, daß ich wehre vor die Zehen Gebott gangen nach dem Mahlen es mihr verbotten worden, undt hette alßo wieder das Gesetz gehandelt, wann ihrem Vorgeben nach ein Solches geschehen wehre, das ich von der Gemeine wehre außgesetzt, warumb haben sie mihr dan Gest eingelegt. Wenn einer nicht vor die 10 Gebote treten dürfe, so dürfe auch nach dem Gesetz keiner mit ihm umgehen, da er aus der Gemeinde ausgeschlossen sei, als haben die Juden mehr wieder das Gesetz gehandelt als ich. Er bittet darum, den Juden zu befehlen, den Bann über ihn aufzuheben und ihn wieder in die Gemeinde aufzunehmen. Überdies hätten die Juden verlauten lassen, das ich alle frembte Geste, welche mihr in wehrender Zeit wehren vorbeygangen hiernechst noch haben und tragen sollen, welches sich dan bey die 200 Persohnen belauffen würden. Das wäre eine Last, die ihn äußerste Armut stürzen würde, welches dan die Juden mitt allem Fleiß zu suchen gedencken.

Ausfertigung

Beilage zum Protokoll anlässlich der Landesvisitation durch den Rotenburger Kanzleidirektor

Ausstellungsort

Abterode

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 463.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Supplik des Jeremias Katz zu Abterode an die Kanzlei zu [Rotenburg]“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14509_supplik-des-jeremias-katz-zu-abterode-an-die-kanzlei-zu-rotenburg> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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