Interzession des Veit zu Herborn zugunsten seines Schwagers zu Kesselstadt
Stückangaben
Regest
Der Jude Veit zu Herborn bittet Dr. Jacob Schwarz in Dillenburg, dass seinem Schwager, dem Juden zu Kesselstadt, den die hanauischen Befehlshaber unbillig strafen und des Landes verweisen wollen, die auf seine Supplik hin mündlich erteilte Antwort, wonach sein Fall bei der bevorstehenden Anwesenheit des Grafen Johann von Nassau in Hanau verhandelt werden, bis dahin aber beruhen soll, schriftlich zu bestätigen.
Er selbst hätte wichtige und geheime Sachen mit Dr. Schwarz zu besprechen, kann aber nicht nach Dillenburg kommen, weil sein Klepper gefallen ist und einen Schenkelschaden davongetragen hat.
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 150.
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Interzession des Veit zu Herborn zugunsten seines Schwagers zu Kesselstadt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14195_interzession-des-veit-zu-herborn-zugunsten-seines-schwagers-zu-kesselstadt> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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