Schutzgeldzahlungen der Juden zu Hochstadt, Kesselstadt, Marköbel und Ostheim
Stückangaben
Regest-Typ
Protokollvermerk
Regest
Die hanauischen Räte und Befehlshaber beschließen, dass der Jude zu Hochstadt ebenso wie der zu Kesselstadt, zu Marköbel und Ostheim, die alle solange sie an diesen Orten gewohnt haben, der Herrschaft weder Steuern noch Schutzgeld gezahlt haben, jetzt ebenso viel wie andere Juden in der Grafschaft und damit zumindest 8 fl. pro Jahr zahlen sollen.
Weitere Angaben
Blatt 173v
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 123.
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schutzgeldzahlungen der Juden zu Hochstadt, Kesselstadt, Marköbel und Ostheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14168_schutzgeldzahlungen-der-juden-zu-hochstadt-kesselstadt-markoebel-und-ostheim> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/14168