Schuldforderung der Frau des Schlam zum Horn zu Frankfurt an Bechtold Kester zu Wachenbuchen

HStAM 81 Hanauer Regierung Nr. D 1/146  
Laufzeit / Datum
1547 Juni 4
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Das Stadtgericht Frankfurt teilt dem Oberamtmann der Grafschaft Hanau Engelbert Halber von Hergern mit, dass Muhle, die Frau des Frankfurter Juden Schlam zum Horn, wegen einer Schuld von 27 fl. Klage gegen Bechtold Kester von Wachenbuchen geführt hat. Der Beklagte hat sich aber nur zu einer Schuld von 20 fl. bekannt. Daher hat Muhle zum Beweis ihrer Forderung Scheuern Martin aus Wachenbuchen als Zeugen benannt und gebeten, ihr einen Compassbrief zu erteilen, damit sie in Hanau die Vernehmung des Zeugen, der in Frankfurt bereits den Zeugeneid geschworen hat, betreiben kann. Das Stadtgericht bittet daher, Scheuern Hans vorzuladen, wegen der strittigen sieben Gulden zu vernehmen, seine Aussage aufzuschreiben und dem Gericht in Frankfurt mitzuteilen.

Ausfertigung

Papier, aufgedrücktes Verschlusssiegel abgefallen, laut Dorsualvermerk: Uberantwurt den 10. August anno 47.

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 67.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Schuldforderung der Frau des Schlam zum Horn zu Frankfurt an Bechtold Kester zu Wachenbuchen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14112_schuldforderung-der-frau-des-schlam-zum-horn-zu-frankfurt-an-bechtold-kester-zu-wachenbuchen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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