Keller zu Petterweil, daß die gefangenen Juden gegen Bezahlung aus dem Arrest kommen

HStAD F 24 C Nr. 398/1 Bl. 12-13  
Laufzeit / Datum
1612 September 7
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Johann Schmidt, Keller zu Petterweil, an Daniel Kornmann, solmischer Rat und Sekretär zu Rödelheim: Die beiden verhafteten Juden [Nathan von Worms und Mosche von Bürgel] haben ihm heute morgen mitgeteilt, daß der Rödelheimer Schultheiß Philipp Kraft von dem Adressaten den Bescheid erhalten habe, daß sie erst dem Grafen [Friedrich v. Solms-Laubach] die 200 Reichstaler, wegen derer sie aus dem Arrest zu Assenheim gekommen waren, zahlen sollten, worauf er sich wegen einer Haftbefreiung mit Graf Wolfgang Ernst v. Isenburg vergleichen wolle. Die Juden seien aber nur zur Bezahlung von 10 Reichstalern oder eines diesem Wert entsprechenden Bechers bereit gewesen. Außerdem hätten beide, die in separaten Zimmern im Rathaus gefangengehalten werden, um Zusammenlegung gebeten. Da demnächst der Schultheiß von Rodheim mit Vollmacht zur Teidung erscheine und die Juden gegen Bürgschaft freigelassen werden wollen, kündigt er die Einforderung der entstandenen Unkosten an.

Art

Ausf., Pap., Verschlußsg.

Ausstellungsort

Petterweil

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Keller zu Petterweil, daß die gefangenen Juden gegen Bezahlung aus dem Arrest kommen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13734_keller-zu-petterweil-dass-die-gefangenen-juden-gegen-bezahlung-aus-dem-arrest-kommen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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