Kaiserliche Hofkanzlei bestätigt Synagoge oder jüdischen Schule der Judenschaft zu Hanau unter Einschränkungen

HStAD A 14 Nr. 445  
Laufzeit / Datum
1607 Dezember 17
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Die kaiserliche Hofkanzlei erteilt dem Grafen Philipp Ludwig v. Hanau- Münzenberg den Bescheid, daß der Kaiser [Rudolf II.] auf das Vorbringen des Rabbi David Theodorus zu Prag namens der Gemeinen Judenschaft zu Hanau, die der Graf vom Kaiser zu Lehen innehat, die ihnen erlaubte Synagoge oder Jüdische Schule bestätigt hat. Die Erlaubnis sei mit der Einschränkung erteilt worden, daß in der Synagoge nichts gegen den christlichen Glauben gehandelt werde, was die Judenschaft auch durch ihren jüdischen Eid zugesagt habe.

Art

Reproduktion, Pap.

Ausstellungsort

Prag

Weitere Angaben

Kopie eines korrigierten Entwurfs aus der gräflich-hanauischen Kanzlei StA Marburg, 86 Hanauer Nachträge Nr. 26166 (Pap., Sekretsg. angekündigt)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kaiserliche Hofkanzlei bestätigt Synagoge oder jüdischen Schule der Judenschaft zu Hanau unter Einschränkungen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13715_kaiserliche-hofkanzlei-bestaetigt-synagoge-oder-juedischen-schule-der-judenschaft-zu-hanau-unter-einschraenkungen> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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