Kaiserliche Hofkanzlei bestätigt Synagoge oder jüdischen Schule der Judenschaft zu Hanau unter Einschränkungen
Stückangaben
Regest
Die kaiserliche Hofkanzlei erteilt dem Grafen Philipp Ludwig v. Hanau- Münzenberg den Bescheid, daß der Kaiser [Rudolf II.] auf das Vorbringen des Rabbi David Theodorus zu Prag namens der Gemeinen Judenschaft zu Hanau, die der Graf vom Kaiser zu Lehen innehat, die ihnen erlaubte Synagoge oder Jüdische Schule bestätigt hat. Die Erlaubnis sei mit der Einschränkung erteilt worden, daß in der Synagoge nichts gegen den christlichen Glauben gehandelt werde, was die Judenschaft auch durch ihren jüdischen Eid zugesagt habe.
Art
Reproduktion, Pap.
Ausstellungsort
Prag
Weitere Angaben
Kopie eines korrigierten Entwurfs aus der gräflich-hanauischen Kanzlei StA Marburg, 86 Hanauer Nachträge Nr. 26166 (Pap., Sekretsg. angekündigt)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kaiserliche Hofkanzlei bestätigt Synagoge oder jüdischen Schule der Judenschaft zu Hanau unter Einschränkungen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13715_kaiserliche-hofkanzlei-bestaetigt-synagoge-oder-juedischen-schule-der-judenschaft-zu-hanau-unter-einschraenkungen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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