Bekundung des Konrad Korret von Niederursel über die Verpfändung bei zwei Juden zu Frankfurt

HStAD F 24 C Nr. 394/1  
Laufzeit / Datum
1597 Juli 11
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Konrad Korret von Niederursel, zugleich für seine Ehefrau Maria, bekundet, daß er dem Henne Mann, dem Hans Schäfer, dem Johann Greiff und dem Philipp Mann, alle zu Niederursel, gen. Ackerland in der Niederurseler Terminei für 242 1/2 Gulden verpfändet habe. Für diese Summe haben sich die vier bei den Juden Mosche von Harheim und Liebmann "Zur Steltzen" zu Frankfurt [als ihren Darlehensgebern] mit der Maßgabe verbürgt, daß diese sich an den gen. Gütern bei nicht rechtzeitiger Rückzahlung schadlos halten können. Die gen. Maria bekundet besonders, daß die verpfändeten Güter freies Eigen seien und sie deshalb ihrer Verpfändung zustimme.

Art

Abschrift (gleichz.), Pap.

Weitere Angaben

Als Auszug aus dem Insatzbuch der Kanzlei zu Frankfurt

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bekundung des Konrad Korret von Niederursel über die Verpfändung bei zwei Juden zu Frankfurt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13675_bekundung-des-konrad-korret-von-niederursel-ueber-die-verpfaendung-bei-zwei-juden-zu-frankfurt> (aufgerufen am 26.11.2025)

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