Urteil und Gericht für die beiden Juden Samuel und Joseph und die Acht des Hofes in Rottweil
Stückangaben
Regest
Ferdinand Freiherr v. Gravenegg und Burgberg, Statthalter des Hofrichteramts zu Rottweil, bekundet, daß die beiden Juden Samuel und Joseph "Zur Weißen Rose" zu Frankfurt mit Urteil und Gericht gegen den festen Philipp Dietrich v. Diez zu Lindheim die Acht des Hofes in Rottweil erlangt haben, und daß über dessen Güter die Anleite erklärt worden sei. Er habe deshalb auf Bitten des Hofgerichtsprokurators Mag. Michael Digesser den beiden Juden die Anleite über die Güter des Achters erteilt.
Datierung
Zinstag nach Misericordiam Domini
Art
Reproduktion, Pap.
Ausstellungsort
Rottweil
Weitere Angaben
Kopie der Ausf. Fürstl-Ysenburg. Archiv Büdingen, Urk. 8152 (Perg., anh. Hofgerichtssg. abgef.)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Urteil und Gericht für die beiden Juden Samuel und Joseph und die Acht des Hofes in Rottweil“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13624_urteil-und-gericht-fuer-die-beiden-juden-samuel-und-joseph-und-die-acht-des-hofes-in-rottweil> (aufgerufen am 25.11.2025)
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