Stadt Frankfurt erklärt die Aussagenden für unschuldig und fordert die Juden zur Abtragung des Schadens

HStAD E 9 Nr. 58/1 Bl. 11-11v  
Laufzeit / Datum
1579 April 22
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Die Stadt Frankfurt an Helwig Gieß zu Waddenhausen, Hauptmann des Geleits: Teilt ihm mit, daß sie durch ihren Schultheiß zu Nieder-Weisel die Händel zwischen Konrad Schmidt und seinem Sohn mit etlichen Juden von Friedberg (uf etlicher juden von Fridtberg) etliche Weibspersonen habe verhören lassen, die dabei gewesen seien und Anfang und Ende gesehen hätten. Von den Ausagen sende sie eine Kopie. Daraus ergebe sich klar, "dz die mutwillige juden der endts an den unsern selbs gefrevelt". Die Hintersassen der Stadt seien jedoch unschuldig, "dieweil die juden sy fürsetzlich mit spieß und büchsen landtfridbrüchigerweiß angefallen und zu vergewaltigen understanden". Sie wollen daher die Juden durch Gefängnis zur Abtragung des Schadens anhalten.

Art

Entwurf, Pap.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Stadt Frankfurt erklärt die Aussagenden für unschuldig und fordert die Juden zur Abtragung des Schadens“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13574_stadt-frankfurt-erklaert-die-aussagenden-fuer-unschuldig-und-fordert-die-juden-zur-abtragung-des-schadens> (aufgerufen am 28.11.2025)

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