Kammerichter über Klage im Streit um die Juden zu Assenheim
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Regest
Der solmsische Prokurator am Kammergericht, Lic. Martin Reichard, an den Kammerrichter zu Speyer: Antwortet auf die Duplik des Klägers im Streit um die Juden in Assenheim, es sei ausreichende Restitution geleistet worden. Die Rechte der Hanauer seien durch Verträge mit der Herrschaft Falkenstein begrenzt worden. Ein Trinkpfennig sei von dem Juden Gantoff zu Assenheim nicht aus Mutwillen eingefordert worden. Dieser sei gepfändet worden, weil er die Zahlung verweigert habe; er habe aber seine generelle Verpflichtung zugestanden. Außer den 8 Rindshäuten habe sich nichts mehr gefunden. Er wisse auch nichts von einer Plünderung, Verwüstung oder weiteren Pfändungen durch die solmsischen Diener und Bauern zu Assenheim.
Art
Entwurf, Pap.
Archivangaben
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kammerichter über Klage im Streit um die Juden zu Assenheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13520_kammerichter-ueber-klage-im-streit-um-die-juden-zu-assenheim> (aufgerufen am 25.11.2025)
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