Antwort auf Klage wegen der Juden zu Assenheim nach Verweigerung der Zahlung von Trinkgeld

HStAD F 24 C Nr. 39/1 Bl. 65-68v  
Laufzeit / Datum
[1568 Januar 7]
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Der solms-laubachische Kammergerichtsprokurator Lic. Martin Reichard an den Kammerrichter zu Speyer: Antwortet in "Kausalartikeln" auf die Klage wegen der Juden zu Assenheim. Diese seien kraft der Stadtherrschaft verpflichtet, den Samtherren auf Erfordern jeweils einen Gulden Trinkgeld zu geben. Da der Jude Gantoff zu Assenheim bei einem Besuch Graf Johann Georgs v. Solms das Trinkgeld verweigert habe, sei er nach Landesgewohnheit gepfändet worden. Nach Empfang des Pönalmandats sei das Erlangte wieder zurückgegeben worden.

Art

Entwurf, Pap.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Antwort auf Klage wegen der Juden zu Assenheim nach Verweigerung der Zahlung von Trinkgeld“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13493_antwort-auf-klage-wegen-der-juden-zu-assenheim-nach-verweigerung-der-zahlung-von-trinkgeld> (aufgerufen am 26.11.2025)

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