Antwort auf Klage wegen der Juden zu Assenheim nach Verweigerung der Zahlung von Trinkgeld
Stückangaben
Regest
Der solms-laubachische Kammergerichtsprokurator Lic. Martin Reichard an den Kammerrichter zu Speyer: Antwortet in "Kausalartikeln" auf die Klage wegen der Juden zu Assenheim. Diese seien kraft der Stadtherrschaft verpflichtet, den Samtherren auf Erfordern jeweils einen Gulden Trinkgeld zu geben. Da der Jude Gantoff zu Assenheim bei einem Besuch Graf Johann Georgs v. Solms das Trinkgeld verweigert habe, sei er nach Landesgewohnheit gepfändet worden. Nach Empfang des Pönalmandats sei das Erlangte wieder zurückgegeben worden.
Art
Entwurf, Pap.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Burgen, Schlösser, Herrenhäuser
- Hessische Flurnamen
- Gerichtsstätten in Hessen
- Historische Kartenwerke
- Jüdische Friedhöfe
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
- Urkataster+
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Antwort auf Klage wegen der Juden zu Assenheim nach Verweigerung der Zahlung von Trinkgeld“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13493_antwort-auf-klage-wegen-der-juden-zu-assenheim-nach-verweigerung-der-zahlung-von-trinkgeld> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13493