Vertrag und Strafbefugnisse über die Juden zu Assenheim

HStAD F 24 C Nr. 39/1 Bl. 56-57  
Laufzeit / Datum
1567 Oktober 29
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Die Befehlshaber zu Laubach an Dr. Johann Graue, nassau-weilburgischer Rat: Teilen mit, daß die Juden zu Assenheim nach Vertrag von 1278 November 14 (Nr. 6) auch der Herrschaft Falkenstein und damit den Erben v. Solms und v. Isenburg- Büdingen verpflichtet seien. Gemäß Schreiben von 1528 Oktober 2 (Nr. 1218) habe Graf Reinhard v. Solms-Lich Strafbefugnisse über die dortigen Juden. Schon damals hätten die Juden an Solms und Isenburg einen gewöhnlichen Gulden zu entrichten gehabt. Da diesen die Stadtherrschaft zu Assenheim mit 5/6 zustehe, hätten sie auch die Pflicht, die dortigen Juden zu beschützen. Wegen zu starker Vermehrung bestünde die Gefahr, daß die Juden die Christen vertreiben und die Juden das Städtchen an sich brächten, indem sie Häuser pfänden und darin wohnen bleiben.

Art

Abschrift (gleichz.), Pap.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Vertrag und Strafbefugnisse über die Juden zu Assenheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13488_vertrag-und-strafbefugnisse-ueber-die-juden-zu-assenheim> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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