Nach Beschwerden der Bürgschaft gegen die Judenschaft zu Münzenberg wurde eine Ordnung erlassen
Stückangaben
Regest
Die Grafen Reinhard und Philipp v. Solms, Ludwig v. Stolberg-Königstein und Johann v. Wied-Runkel, Vormünder der Kinder des Grafen Friedrich Magnus v. Solms zusammen mit ihrem Mitvormund Graf Philipp v. Solms, bekunden, daß sie auf Beschwerden der Burgmannen und der Bürgerschaft gegen die Judenschaft zu Münzenberg, die auf verschiedenen Baurechnungs- und Versammlungstagen vorgebracht worden sind, auch in Anbetracht dessen, daß der Graf Philipp v. Hanau Lehnsansprüche an die Gemeinschaft Münzenberg gestellt hatte, eine Ordnung für die Juden zu Münzenberg erlassen haben, doch mit der Maßgabe, daß wie bisher nicht mehr als vier oder fünf Hausgesessene daselbst geduldet werden sollen.
Art
Entwurf, Pap.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Druck
Battenberg, Judenordnungen, S. 114-117
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Nach Beschwerden der Bürgschaft gegen die Judenschaft zu Münzenberg wurde eine Ordnung erlassen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13446_nach-beschwerden-der-buergschaft-gegen-die-judenschaft-zu-muenzenberg-wurde-eine-ordnung-erlassen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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