Kaiser Ferdinand I. über die Handelsrechte der Juden des Erzstift von Mainz
Stückangaben
Regest
Kaiser Ferdinand I. bekundet, daß er dem Erzbischof Daniel von Mainz die Gnade getan habe, daß in Zukunft kein Jude des Erzstifts mehr auf Pfand, geistliche Kleider noch andere fahrende und liegende Güter auf Wucher handeln solle, ohne ausdrücklich eine Erlaubnis des Erzbischofs zu haben, wie in der Augsburger Polizeiordnung von 1500 vorgesehen [vgl. Nr. 1136], und daß gegen Untertanen des Erzstifts daraus weder am Hofgericht Rottweil noch anderswo geklagt werden könne. Er erläßt ein dementsprechendes Mandat an alle Stände des Reichs.
Art
Abschrift (18. Jh.), Pap.
Ausstellungsort
Frankfurt
Weitere Angaben
Auch in Urkk. von 1558 September 20 (Nr. 1350) und 1570 Mai 30 (Nr. 1436)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kaiser Ferdinand I. über die Handelsrechte der Juden des Erzstift von Mainz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13413_kaiser-ferdinand-i-ueber-die-handelsrechte-der-juden-des-erzstift-von-mainz> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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