Graf Magnus v. Solms Rechtfertigung über die Pfändung gegen die Assenheimer Juden

HStAD F 24 C Nr. 39/1 Bl. 23-24v  
Laufzeit / Datum
1558 Februar 15
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Graf Friedrich Magnus v. Solms-Laubach an [Graf Philipp v. Hanau- Münzenberg]: Antwortet auf dessen Schreiben [vom 12. Februar, Nr. 1337]: Die Pfändung des Assenheimer Juden sei zu Recht erfolgt, da dies kraft seiner Obrigkeit geschehen sei. Es sei nicht unbillig, "daz gegen Juden als unßern Erbfeinden harter gehandelt [werde] als gegen Christen".

Art

Entwurf, Pap.

Ausstellungsort

Laubach

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Graf Magnus v. Solms Rechtfertigung über die Pfändung gegen die Assenheimer Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13410_graf-magnus-v-solms-rechtfertigung-ueber-die-pfaendung-gegen-die-assenheimer-juden> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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