Graf Magnus v. Solms Rechtfertigung über die Pfändung gegen die Assenheimer Juden
Stückangaben
Regest
Graf Friedrich Magnus v. Solms-Laubach an [Graf Philipp v. Hanau- Münzenberg]: Antwortet auf dessen Schreiben [vom 12. Februar, Nr. 1337]: Die Pfändung des Assenheimer Juden sei zu Recht erfolgt, da dies kraft seiner Obrigkeit geschehen sei. Es sei nicht unbillig, "daz gegen Juden als unßern Erbfeinden harter gehandelt [werde] als gegen Christen".
Art
Entwurf, Pap.
Ausstellungsort
Laubach
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Graf Magnus v. Solms Rechtfertigung über die Pfändung gegen die Assenheimer Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13410_graf-magnus-v-solms-rechtfertigung-ueber-die-pfaendung-gegen-die-assenheimer-juden> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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