Kaiserliche Bestimmungen zur Einschränkung der Judenschaft des Reichs in der Polizeiordnung von 1548
Stückangaben
Regest
Kaiser Karl V. bekundet, daß er in seiner Reichspolizeiordnung von 1548 Bestimmungen über das Verbot wucherlicher Kontrakte der Judenschaft im Reich erlassen habe. Auf die Beschwerde verschiedener Stände des Reichs hat er nun ergänzt, daß die Juden in Zukunft ihre Verschreibungen und Obligationen nur noch vor der ordentlichen Obrigkeit, unter der der kontrahierende Christ gesessen ist, vornehmen dürfen, ausgenommen Geschäftsabschlüsse auf Jahrmärkten und freien Messen. Hinsichtlich der Abtretung von Schuldforderungen von Juden an Christen soll es bei den Bestimmungen der Reichspolizeiordnung verbleiben. Auf Bitten der gemeinen Judenschaft in der Stadt Frankfurt hat er im Hinblick darauf, daß die Judenschaft außerhalb der in den Ordnungen und Satzungen geregelten Fälle sich auch "des Reichs gemeinen römischen Rechten gebrauchen mag und soll" erklärt, daß die Frankfurter Judenschaft außerhalb der in der Polizeiordnung von 1548 geregelten Fälle sich an Treu und Glauben orientieren und nach ihren Freiheiten kontrahieren soll, und daß die innerhalb und außerhalb der Messen geschlossenen Verträge gerichtlich gültig sein sollen. Die von Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt für die Juden erlassenen Ordnungen sollen, sofern beide Teile damit zufrieden sind, bestehen bleiben. Er hat aufgrund dessen allen Ständen des Reiches geboten, sich an diese Deklaration zugunsten der "Judischeit zu Franckfurt" zu halten, bei Vermeidung einer Strafe von 30 Goldmark.
Art
Reproduktion, Pap.
Ausstellungsort
Augsburg
Weitere Angaben
Kopie einer Abschrift (Druck) in Urk. von 1582 Juli 27 (Nr. 1517)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kaiserliche Bestimmungen zur Einschränkung der Judenschaft des Reichs in der Polizeiordnung von 1548“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13381_kaiserliche-bestimmungen-zur-einschraenkung-der-judenschaft-des-reichs-in-der-polizeiordnung-von-1548> (aufgerufen am 27.11.2025)
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