Rückzahlung des Juden Lew von Wertheim bei dem Hauptmann zu Frankfurt

HStAD A 14 Nr. 175  
Laufzeit / Datum
1468 April 11
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Hamann Waltmann, Hauptmann zu Frankfurt, bekundet, daß er dem Frankfurter Juden Lew von Wertheim einen Betrag von 28 Gulden schuldig geworden sei, die dieser ihm heute geliehen habe. Von jedem Gulden soll er ihm wöchentlich zwei Heller als Gesuch entrichten. Für den Fall, daß er mit der Rückzahlung säumig werden sollte, hat er dem Juden die Pfändung erlaubt.

Datierung

Montag nach Palmtag

Art

Reproduktion, Pap.

Weitere Angaben

Kopie der Ausf. StA Magdeburg, Stolberg-Wernigerode/Stolberg-Roßla, Ortenberg VIII A Nr. 16 (Perg., anh. Sg.)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Rückzahlung des Juden Lew von Wertheim bei dem Hauptmann zu Frankfurt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13135_rueckzahlung-des-juden-lew-von-wertheim-bei-dem-hauptmann-zu-frankfurt> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13135