Jährliche Gülte für Frankfurter Bürger u.a. bei Säumigkeit soll das Geld bei Juden aufgenommen werden

HStAD B 11 Nr. 22  
Laufzeit / Datum
1465 März 20
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Gottfried VII. v. Eppstein-Münzenberg bekundet, daß er dem Kraft v. Swappach "Zur Alten Wage" zu Frankfurt und dessen Ehefrau Grete, Bürgern daselbst, für 250 Gulden Frankfurter Währung eine jährliche Gülte von 25 Gulden als Leibgeding aus seinen Rechten im Dorf und in der Gemarkung Seulberg verkauft habe. Es wird u. a. bestimmt, daß bei Säumigkeit das Geld auf Schaden bei Christen oder Juden aufgenommen werden kann.

Datierung

Freitag nach Reminiscere

Art

Ausf., Perg., von 3 anh. Sg. das des Ausst. abgef., Sg. des Dietrich v. Praunheim und des Friedrich Clemme v. Hohenberg namens der Gemeinde Seulberg gut erh.

Weitere Angaben

Urk. besch. (Textverlust)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Jährliche Gülte für Frankfurter Bürger u.a. bei Säumigkeit soll das Geld bei Juden aufgenommen werden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13127_jaehrliche-guelte-fuer-frankfurter-buerger-u-a-bei-saeumigkeit-soll-das-geld-bei-juden-aufgenommen-werden> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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