Jährliche Gülte für Frankfurter Bürger u.a. bei Säumigkeit soll das Geld bei Juden aufgenommen werden
Stückangaben
Regest
Gottfried VII. v. Eppstein-Münzenberg bekundet, daß er dem Kraft v. Swappach "Zur Alten Wage" zu Frankfurt und dessen Ehefrau Grete, Bürgern daselbst, für 250 Gulden Frankfurter Währung eine jährliche Gülte von 25 Gulden als Leibgeding aus seinen Rechten im Dorf und in der Gemarkung Seulberg verkauft habe. Es wird u. a. bestimmt, daß bei Säumigkeit das Geld auf Schaden bei Christen oder Juden aufgenommen werden kann.
Datierung
Freitag nach Reminiscere
Art
Ausf., Perg., von 3 anh. Sg. das des Ausst. abgef., Sg. des Dietrich v. Praunheim und des Friedrich Clemme v. Hohenberg namens der Gemeinde Seulberg gut erh.
Weitere Angaben
Urk. besch. (Textverlust)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Regestdruck
Stolberger Urkunden, Nr. 618
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Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Jährliche Gülte für Frankfurter Bürger u.a. bei Säumigkeit soll das Geld bei Juden aufgenommen werden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13127_jaehrliche-guelte-fuer-frankfurter-buerger-u-a-bei-saeumigkeit-soll-das-geld-bei-juden-aufgenommen-werden> (aufgerufen am 25.11.2025)
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