Heimlicher Erwerb eines Hauses in Wiesbaden durch den Juden Meyer Herz, 1804-1809
Stückangaben
Regest
Heimlicher Erwerb des Hauses der Frau Regierungsrat Kaiser zu Wiesbaden durch den Juden Meyer Herz und hierdurch verletzte Juden-Kontrakten-Verordnung und Gesuch des Meyer Herz um Zustimmung zum Ankauf des Hauses
Enthält u.a.
- Kaufvertrag zwischen der Witwe Regierungsrat Guth und dem jüdischen Handelsmann Meyer Herz als Käufer, 1804
- Von der Regierung zu Weilburg gegebene Erlaubnis für Meyer Herz zum Kauf des Hauses unter Auflagen, 1808
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 152 Nr. 796.
Indizes
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Heimlicher Erwerb eines Hauses in Wiesbaden durch den Juden Meyer Herz, 1804-1809“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/11395_heimlicher-erwerb-eines-hauses-in-wiesbaden-durch-den-juden-meyer-herz-1804-1809> (aufgerufen am 26.11.2025)
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